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Arbitrage
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Arbitrage

1. "Arbitrage
[-'; französisch, aus lateinisch arbitrium »Entscheidung«] die, Börsenwesen: die Ausnutzung von Preis-, Zins- und Kursunterschieden zwischen verschiedenen Börsenplätzen durch Kauf an Plätzen mit niedrigem und gleichzeitigen Verkauf an Plätzen mit hohem Preis. Je nach der Art der betreffenden Börsenwerte unterscheidet man Devisen-, Edelmetall-(Gold-), Zins-, Effekten-, Warenarbitrage."
  
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001

2. Arbitrage erfolgt dann, wenn es Preisunterschiede zwischen Terminprodukten und Kassaprodukten gibt, die durch geschicktes Eingehen von Positionen ohne Risiko gewinnbringend ausgenutzt  werden könne. Arbitragemöglichkeiten existieren nur kurzfristig, da der Markt sich nach kurzer Zeit wieder selbst reguliert.

3. Unter Arbitrage versteht man das Ausnutzen von Preisunterschieden desselben Gutes an verschiedenen Märkten (z.B. Devisenmärkte) zur Erzielung eines risikolosen Gewinns.

Letzte Änderung: Di 26.11.2019 um 18:05 von Josef
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