unwahre Tatsachenbehauptung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 20:50 Do 25.11.2010 | Autor: | nicom88 |
Hey, könnt ihr mir sagen, weshalb (evident) unwahre Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt wird.
Tatsachenbehauptungen sind geschützt, wenn und soweit sie Voraussetzungen für die Bildung von Meinungen sind.
Natürlich sind unwahre Tatsachen keine objektiv geeigneten Grundlagen zur Meinungsbildung. Aber reicht diese Begründung schon? Ich meine nicht...
Könnt ihr mir da den Weg weisen?
Vielen Dank =)
Liebe Grüße
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 06:07 Fr 26.11.2010 | Autor: | Josef |
Hallo nicom88,
> Hey, könnt ihr mir sagen, weshalb (evident) unwahre
> Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit
> geschützt wird.
>
> Tatsachenbehauptungen sind geschützt, wenn und soweit sie
> Voraussetzungen für die Bildung von Meinungen sind.
> Natürlich sind unwahre Tatsachen keine objektiv geeigneten
> Grundlagen zur Meinungsbildung. Aber reicht diese
> Begründung schon? Ich meine nicht...
>
> Könnt ihr mir da den Weg weisen?
>
"Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit gelten nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG bestimmt, dass sie ihre Grenzen finden
- in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
- in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und
- in dem Recht der persönlichen Ehre.
Am bedeutsamsten ist die Schranke der allgemeinen Gesetze. Allgemeine Gesetze sind solche, die sich nicht spezifisch gegen die Meinungsfreiheit als solche oder gegen eine bestimmte Meinung richten, also z.B. Strafgesetze, Polizeigesetze oder Beamtengesetze. Diese Gesetze schützen Rechte, die der Betätigung der Meinungsfreiheit vorgehen."
"Die Leugnung des Völkermordes an den Juden ist eine erwiesene unwahre Behauptung und eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Strafbarkeit der sogenannten "Ausschwitz-Lüge" verstößt daher nicht gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Allgemeine Gesetze können also die Meinungsfreiheit einschränken."
Quelle: Staatsrecht; Grundgesetz; Bayerische Verwaltungsschule
|
|
|
|
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 14:59 Sa 27.11.2010 | Autor: | nicom88 |
Hey, vielen Dank aber das wusste ich auch schon.
Aber du hast die Schranken beschrieben; ich will wissen, wieso dies nicht unter den SB fällt.
Wenn man nur die Def. "Tatsachenbehauptungen sind geschützt, wenn und soweit sie Voraussetzungen für die Bildung von Meinungen sind"nimmt.
Weshalb fallen unwahre und evident unwahre Tatsachenbehauptungen nicht darunter.
Man nehme zB eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht so enorm ist wie die Auschwitzlüge, also keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt.
Weshalb ist genau diese unwahre Tatsache nicht von der Meinungsfreiheit erfasst.
Ich will die Hintergründe verstehen und dies nicht einfach nur so hinnehmen. Stimmt meine Vermutung vom Anfang insofern?
Liebe Grüße
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:23 Sa 27.11.2010 | Autor: | Josef |
Hallo nicom88,
> Hey, vielen Dank aber das wusste ich auch schon.
>
> Aber du hast die Schranken beschrieben; ich will wissen,
> wieso dies nicht unter den SB fällt.
>
> Wenn man nur die Def. "Tatsachenbehauptungen sind
> geschützt, wenn und soweit sie Voraussetzungen für die
> Bildung von Meinungen sind"nimmt.
>
> Weshalb fallen unwahre und evident unwahre
> Tatsachenbehauptungen nicht darunter.
>
„Verleumdung ist ein Begriff des Strafgesetzbuches (§ 187), der untersagt, wider besseres Wissen Unwahrheiten über einen Dritten zu behaupten und zu verbreiten, wodurch dieser verächtlich gemacht, in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt oder sein Kredit gefährdet wird.
Unwahrheiten (Lügen) verletzen das Recht der persönlichen Ehre. Lüge ist im Gegensatz zum Irrtum eine bewusst falsche Aussage oder unwahre Behauptung. Für Lügen gibt es unterschiedliche Beweggründe, etwa Geltungsbedürfnis und Berechnung, aber auch Angst und Rücksichtnahme. In den Religionen wird Lüge in aller Regel als Sünde angesehen; auch in der Ethik wird sie verworfen.“ Schon in den 10 Geboten Gottes steht: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“. Aus diesen o.g. Gründen kann Lüge oder Unwahrheit nicht gefördert werden.
„Die BRD ist ein Rechtsstaat. Er hat die Aufgabe, Recht, Gerechtigkeit und den gemeinsamen Nutzen zu verwirklichen. Ganz allgemein kann man sagen, dass ein Rechtsstaat ein Staat ist, der als oberstes Prinzip seines Handelns die Einhaltung der Rechtsordnung und damit das Streben nach Gerechtigkeit sieht.“ Hier werden Unwahrheiten und Lügen nicht rechtlich geschützt.
"Achtung vor der Wahrheit und wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse" (§ 1 Presse-Kodex)."
Quellen:
Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 © 1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Staatsrecht; Grundgesetz
Duden – Religion und Ethik
Duden - Politik
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Den Paragraphen habe ich zwar nicht zur Hand, jedoch steht im BGB sinngemäß, dass man ein Recht (was die freie Meinungsäußerung darstellt) nicht verwenden darf, um ausschließlich die Würde eines anderen zu verletzen. Das trifft jedoch prinzipiell nur zu, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptung eine Verleumdung oder ähnliches wäre (Sonst könnte jeder sagen "Ich denke, du bist ein ...." und könnte nicht bestraft werden).
Es sind somit nur wahre Tatsachen erlaubt zu verkünden, wenn sie eines anderen Würde herabwürdigen.
|
|
|
|