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un bzw eheliche KInder: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 14:38 Mi 04.06.2008
Autor: little.bubble

hey. wäre nett wenn jemand das korrigieren könnte!!! danke


Eheliche Kinder und uneheliche Kinder
I) (1) Septimo mense nasci perfectum partum iam receptum est propter auctoritatem doctissimi viri Hippocratis.
(2) Et ideo credendum est eum, qui ex iustis nuptiis septimo mense natus est, iustum filium esse.

II) (3) Post decem mense mortis natus non admittetur ad legitimam hereditatem.

III) (4) Cum legitimae nuptiae facta sint, patrem liberi sequuntur; vulgo quaesitus matrem sequitur.

I) (1)Ein im 7.Monat geborenes vollendetes Kind ist schon durch die Autorität des sehr gelehrten Mannes Hippokrates angenommen.
(2) Und deshalb ist anzunehmen, dass dieser, der in einer rechtmäßigen Ehe im 7. Monat geboren wurde, ein ehelicher Sohn ist.

II) (3) Ein 10 Monat nach dem Tod (des Vaters) geborenes (Kind), wird nicht zur rechtmäßigen Erbschaft zugelassen.

III) (4) Ist eine rechtmäßige Ehe vollzogen, folgen die Kinder dem Vater; uneheliche Kinder folgen der Mutter.


        
Bezug
un bzw eheliche KInder: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 14:54 Mi 04.06.2008
Autor: little.bubble

des obrige hat sich erledigt!



Rechtsstellung der Frau
I) In multis iuris nostri articulis deterior est condicio feminarum quam masculorum.
II) Feminae ab omnibus officiis civilibus et publicis remotae sunt et ideo nec iudices esse possunt nec magistratum gerere nec postulare nec pro alio intervenire nec procuratores esistere.
III) (Praetor) feminas prohibet pro aliis postulare. Et ratio quidem prohibendi, ne contra pudicitiam sexui congruentem alienis causis se immisceant, ne virilibus officiis fungantur mulieres.

I) In vielen Paragraphen unseres Rechts ist die Stellung der Frauen nicht so gut /schlechter als die der Männer.
II) Frauen sind von allen bürgerlichen und öffentlichen Diensten ausgeschlossen und können deshalb weder Richter sein noch öffentliche Ämter führen noch einen Antrag bei Gericht stellen noch für einen anderen einschreiten noch als Procurtoren auftreten.
III) Der Prätor hält Frauen für andere gerichtlich zu belangen??? Und es besteht ein guter Grund sie fernzuhalten, sie mische sich nicht wider der Keuschheit des Geschlechts angemessen anderer Fälle ein, sondern weil Frauen männliche Ämter ausführen.?????????????


Bezug
                
Bezug
un bzw eheliche KInder: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:20 Fr 06.06.2008
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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