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rechtsgeschäfte des wirtschaft: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:27 Sa 14.01.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo
ich habe da mal eine frage ob die antwort auf die fragen stimmt und zwar:

1) wodurch untescheiden sich mietvertrag und pachtvertrag???

ein mietvertrag ist überhaupt einer sache gegen zahlung eines vereinbarten mietpreises und ein pachtvertrag ist überlassung von sachen und rechten zum gebrauch und zur nutzung gegen zahlung eines vereinbarten pachtzinses.

kann ich die antwort so hin schreiben oder nicht???

2) wodurch unterscheiden sich einseitige und mehrseitige rechtsdgeschäfte???

kann mir bei der frage 2 vielleicht einer weiter helfen dadrauf weis ich keine antwort danke schonmal!!!

lg sarah


        
Bezug
rechtsgeschäfte des wirtschaft: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:03 Sa 14.01.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,


> 1) wodurch untescheiden sich mietvertrag und
> pachtvertrag???
>  
> ein mietvertrag ist überhaupt einer sache gegen zahlung
> eines vereinbarten mietpreises und ein pachtvertrag ist
> überlassung von sachen und rechten zum gebrauch und zur
> nutzung gegen zahlung eines vereinbarten pachtzinses.
>  
> kann ich die antwort so hin schreiben oder nicht???

[ok]

Ein Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich abgeschlossen Ein Mietvertrag kann bewegliche Sachen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) und/oder unbewegliche Sachen (z.B. Wohnräume, Grundstücke zum Inhalt haben.

Ein Pachtvertrag regelt zwischen Pächter und Verpächter die Überlassung von Sachen zum Gebrauch mit dem Recht auf Erwirtschaftung von Ertrag mit dieser Sache. Der zu entrichtende Pachtzins schließt für den Pächter auch Fruchgenuss mit ein, d.h. Erträge aus dem gepachteten Gegenstand(z.B. Ernten, bei Jagdrecht Wild).
Der Pachtvertrag beinhaltet die entgeltliche Überlassung einer Sache.

>  
> 2) wodurch unterscheiden sich einseitige und mehrseitige
> rechtsdgeschäfte???
>  
> kann mir bei der frage 2 vielleicht einer weiter helfen
> dadrauf weis ich keine antwort danke schonmal!!!
>  

Es werden einseitige und zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte unterschieden.
Ein zwei- und mehrseitiges Rechtsgeschäft ist ein Vertrag.
Ein zwei- odere mehrseitiges Rechtsgeschäft fordert eine Willenserklärung von mindestens zwei Personen.

Ein einseitiges Rechtsgeschäft fordert eine Willenserklärung von nur einer Person.


>  


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