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(Umfrage) Beendete Umfrage | Datum: | 14:07 Mo 15.06.2009 | Autor: | mef |
Hallo,
ich hab da eine frage
undzwar ist es ja so, dass man im medizin-studium zunächst ein 3 monatiges krankenpflegedienst machen muss.
soweit ich weiß verdient man während dieser zeit nichts, obwohl dieser dienst eine art ausbildung zur krankenschwester ist.
falls jemand jetzt vorhat, eine ausbildung zur krankenschwester zu machen, angenommen wird, und sein geld auch verdient, und nun kommt auch meine frage , kann diese ausbildung,in der man auch geld verdient hat, als dieses krankenpflegedienst im medizinstudium vorgelegt werden.????
denn an sich sehe ich da keine probleme, dann aber frage ich mich warum es nicht alle so machen und man darf doch einfach nach dem abi sich für solch eine ausbildung bewerben auch nur für 3 monateee????
lg mef
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> Hallo,
> ich hab da eine frage
> undzwar ist es ja so, dass man im medizin-studium zunächst
> ein 3 monatiges krankenpflegedienst machen muss.
> soweit ich weiß verdient man während dieser zeit nichts,
> obwohl dieser dienst eine art ausbildung zur
> krankenschwester ist.
Hallo,
naja, eigentlich nicht...
Es ist ein Praktikum.
Die Ausbildung zur Krankenschwester dauert 3 Jahre, wenn sich nichts Grundlegendes geändert hat.
> falls jemand jetzt vorhat, eine ausbildung zur
> krankenschwester zu machen, angenommen wird, und sein geld
> auch verdient, und nun kommt auch meine frage , kann diese
> ausbildung,in der man auch geld verdient hat, als dieses
> krankenpflegedienst im medizinstudium vorgelegt
> werden.????
>
> denn an sich sehe ich da keine probleme,
Soweit ich weiß, wird eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester anerkannt, so daß diejenigen dieses Pflegepraktikum nicht mehr machen müssen. (Wär ja auch komisch).
Aber wenn's ernst wird, wirst Du bei der zuständigen Hochschule nachfragen müssen.
> dann aber frage
> ich mich warum es nicht alle so machen und man darf doch
> einfach nach dem abi sich für solch eine ausbildung
> bewerben auch nur für 3 monateee????
Ich bin mir nicht sicher, daß eine nach ein paar Wochen abgebrochene Krankenschwesterausbildung dieses Praktikum ersetzt...
Gruß v. Angela
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:59 Mo 15.06.2009 | Autor: | Loddar |
Hallo mef!
Von derartigen Winkelzügen würde ich eher abraten.
Zum einen ist nicht klar, ob das von der Hochschule überhaupt anerkannt wird (denn z.B. können in diesen ersten Wochen / Monaten der Ausbildung Schulzeiten anstehen, die dann natürlich nicht als Praxis-Zeit anerkannt werden).
Zum anderen könntest Du plötzlich vor der Problematik stehen, dass Du eine Prakitkumsbescheinigung benötigst. Wird diese dann auch ausgestellt? *leichte-zweifel-ich-hab*
Gruß
Loddar
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(Frage) beantwortet | Datum: | 13:39 Fr 19.06.2009 | Autor: | mef |
ok danke schön
also doch praktikum statt ausbildung
meine noch offene frage wäre:
wenn ich eine bestätigung oder einen beleg dafür bekomme dass ich an einem bestimmten festgelegten datum mit meinem krankenpflegepraktikum in einem krankenhaus anfangen werde und diesen beleg mit meiner bewerbung an die zvs schicke, werden dann auch die 30 punkte angerechnet oder muss dieses praktikum unbedingt bereits gemacht worden sein damit die punkte angerechnet werden können?????
ich hab gehört das so was möglich ist ohne dass man bereits mit dem praktikum angefangen hat, bin mir aber trotzdem nicht sicher
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:45 Fr 19.06.2009 | Autor: | Loddar |
Hallo mef!
Der einfachste Weg in meinen Augen: frage direkt bei der Uni und/oder der ZVS an.
Gruß
loddar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:27 Fr 17.07.2009 | Autor: | mausieux |
das macht niemand, weil es nicht förderlich ist
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