lang-/kurzfr. Preisuntergrenze < Ökonomische Funktion < Analysis < Oberstufe < Schule < Mathe < Vorhilfe
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Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen:
Zur Bestimmung der langfristigen Preisuntergrenze gilt: K'(x) = K(x)/x und
zur Bestimmung der kurzfristigen Preisuntergrenze gilt: K'(x) = Kv(x)/x.
Den hinteren Teil der Formeln verstehe ich. Bei der langfristigen Preisuntergrenze sollen alle Kosten gedeckt sein, bei der kurzfristigen Preisuntergrenze verzichtet man auf die Deckung der fixen Kosten.
Aber wieso, weshalb und warum setzt man das mit der Ableitung der Kostenfunktion (K'(x)) gleich? :-(
Vielen Dank!
piepmatz 92
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 10:11 So 08.05.2011 | Autor: | Infinit |
Das liegt daran, dass sich die Grenzkosten gerade als Ableitung der Kostenfunktion ergeben.
Siehe hier.
Viele Grüße,
Infinit
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Okay! Verstehe ich richtig, dass ich für die langfristige Preisuntergrenze den Schnittpunkt von Grenzkosten (also K'(x)) und den Durchschnittskosten (K(x)/x) ermittle?
Oder wie sind die Durchschnittskosten definiert?`
Vielen Dank!
piepmatz92
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Hallo,
die Funktion
k(x)=K(x)/x
kommt ja zu Stande, indem die Gesamtkosten durch die produzierte Stückzahl dividiert wird. Diese Funktion besitzt einen geläufigeren Namen, nämlich die Stückkostenfunktion,aber Durchschnittskosten ist laut Wikipedia auch korrekt.
Gruß, Diophant
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