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(Frage) beantwortet | Datum: | 10:35 So 28.05.2006 | Autor: | Bebe |
Hallo, kann mir bitte jemand sagen, welche Unterhaltsansprüche eine werdende Mutter nach dem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten hat?
Danke für eure Hilfe!
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:33 So 28.05.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Bebe,
> Hallo, kann mir bitte jemand sagen, welche
> Unterhaltsansprüche eine werdende Mutter nach dem
> gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten hat?
Vielleicht hilft dir folgendes schon etwas weiter:
B. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten
Braga; Das Ehegattenerbrecht nach § 1931 IV BGB, FamRZ 1972, 105 - 117; Stöcker, Der Ausbau des Ehegattenerbrechts, FamRZ 1970, 444 452
Der Umfang des Ehegattenerbrechts richtet sich gemäß § 1931 danach,
1) zu welcher Ordnung die neben dem Ehegatten ebenfalls zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Verwandten gehören und
2) in welchem Güterstand der überlebende Ehegatte mit dem Erblasser gelebt hat.
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Einfluss des Güterrechts auf das Ehegattenerbrecht
1. Gütertrennung
2. Gütergemeinschaft
3. Zugewinngemeinschaft
Der Voraus (§ 1932) und der Dreißigste (§ 1969) sind gesetzliche Vermächtnisse. Der Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter (§ 1963) ist eine Nachlassschuld.
Fundstelle
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:49 So 28.05.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Bebe,
§ 1963 BGB
Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben
Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.
Viele Grüße
Josef
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