bericht ausländer < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 15:38 So 04.05.2008 | Autor: | chiqa |
Hallo, also ich muss einen bericht in politik schreiben, was versetzungsrelevant ist. und der bericht muss so 4-5 seiten enthalten..und es geht um ausländer, definition, ein interview ist enthalten und eine auswertung.
Der Bericht ist fertig, jedoch kann ichden nicht hier on stellen.
Wenn jemand den nachgucken könnte und mir bisschen behilflich sein würde, wäre ich wirklich glücklich..aber müsste die datei halt schicken..e-mail/ msn :)
lg und danke im voraus
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:00 So 04.05.2008 | Autor: | chiqa |
öhm..
weil es viel ist :) aber wenn du schon so lieb fragst..
stell ichs mal on..dann seh ich ja wer zeit und lust hat :)
also ich find zu der nummer 3 hab ich wenig geschrieben..weiß halt nicht was ich noch schreiben soll..mir fehlt noch vieles :(
1a) Meine Definition von Ausländer
Ich weiß dass es gesetzlich so ist, dass es von der Staatsangehörigkeit abhängig ist, jedoch finde ich dass es damit nicht viel zu tun hat. In unserer Gesellschaft wird ja der als Ausländer definiert, der ethnisch ausserdeutsche Wurzeln hat. Ein Ausländer ist z.B. ein Mensch, der aus einem anderen Land in ein anderes Land imigiriert ist und dort weiterlebt egal mit welcher Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch für dessen Kinder, egal ob sie in Deutschland geboren sind. Für mich ist es nicht wichtig was auf dem Papier steht so lange man die Sitten und Gebräuche zu Hause aufrecht hält und zu Hause nicht die deutsche Sprache spricht. Ich bin z.B. hier geboren, hab auch die deutsche Staatsangehörigkeit, aber abgesehen vom Gesetz wer würde denn auf der Straße zu mir du Deutsche sagen? Für mich ist auch wichtig, wie man sich fühlt, wenn man sich im inneren klar ist, dass man sich in dem Land, in dem man lebt sich fremd fühlt ist man auch ein Ausländer.
1b) Generelle Definition von Ausländer
Laut Artikel 116 des Grundgesetzbuchs wird ein Ausländer so definiert:
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
-1-
Ich verstehe das so, dass die Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, als Deutsche gelten. Ebenfalls wird man als Deutscher gesehen wenn man im zweiten Weltkrieg Deutscher war (z.B. jüdische Volksgruppe) und dann vertrieben wurde. Hinzu kommt, dass jemand als Deutscher gelt, wessen Ehegatte oder Tochter/Sohn dieser Flüchtlinge sind.
2) Fragebogen
Hallo X. Ich stelle dir jetzt einige Fragen. Allererst möchte ich wissen wie alt du bist.
Ich bin 44 Jahre alt.
Und welche Funktion hast du in der Kindertagesstätte?
Ich bin Gruppenleiterin der xy Gruppe.
Wie lange lebst du schon in Deutschland?
Seit 20 Jahren.
Und lebt deine Familie auch in Deutschland?
Meine Geschwister leben hier.
Sprichst du zu Hause deine Muttersprache?
Ja, aber ab und zu verwendet man deutsche Wörter.
Findest du das Leben in Deutschland einfacher oder ist es ein Nachteil für dich, dass du nicht in deinem Heimatland lebst?
Das Leben in Deutschland ist definitiv einfacher.
-2-
Darf ich fragen warum?
Ja, weil die Lebenstandarten hier anders sind und man für das Geld was man verdient auch ausgeben kann. NOCHMAL ULLA FRAGEN
Setzt du deine Muttersprache auch in der Einrichtung ein?
Ja für Elterngespräche oder Gespräche mit den Kindern.
Besitzt du einen deutschen Pass?
Ja.
Beteiligst du dich an den Wahlen?
Nein
Fühlst du dich in Deutschland wie eine Ausländerin?
Ja schon.
Zum Schluss möchte ich dein politisches Wissen prüfen. (anderes Wort .S)
Wer gründete das Deutsche Reich?
Ich weiß es nicht. Hitler?
Wer war der erste Bundeskanzler der BRD?
Keine Ahnung.
Wann war der Mauerfall?
1989.
Ich bedanke mich bei dir.
Kein Problem.
-3-
3) Auswertung vom Status des ausländischen Mitbürgers
Laut meiner Definition, ist meine Interviewpartnerin eine Ausländerin, da bei ihr zu Hause eine andere Sprache gesprochen und eine andere Kultur herrscht. Hinzu kommt, dass sie sich in dem Land, in dem sie lebt nicht wohl fühlt, sondern eher wie eine Ausländerin.
Laut der Definition vom Grundgesetzbuch gilt meine Interviewpartnerin als keine Ausländerin sondern als Deutsche. Sie besitzt nämlich den Deutschen Pass.
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Hi chiqa,
ich gebe dir mal ein paar Tipps und Anregungen, die du mit einfließen lassen kannst !
> 1a) Meine Definition von Ausländer
> Ich weiß dass es gesetzlich so ist, dass es von der
> Staatsangehörigkeit abhängig ist, jedoch finde ich dass es
> damit nicht viel zu tun hat. In unserer Gesellschaft wird
> ja der als Ausländer definiert, der ethnisch ausserdeutsche
> Wurzeln hat.
Das hört sich schon ganz solide an. Vielleicht solltest du neben der ethnischen Grundfrage dir analog dazu noch die Frage stellen, wie eine GEsellschaft einen Ausländer definiert...! Sprich: Mach dir mal ein paar Gedanken dazu, wie z.B. in einer deutschen Großstadt Menschen von "Deutschen" (hier geboren, aufgewachen und zudem auch Vorfahren, die deutsch waren) gesehen werden, die durchaus ethnisch vergleichbar anzusiedeln sind (innereuropäische Ausländer etc.).
> Ein Ausländer ist z.B. ein Mensch, der aus
> einem anderen Land in ein anderes Land imigiriert ist
> und dort weiterlebt egal mit welcher Staatsangehörigkeit.
Zudem kommt auch die Situation, das man durchaus Menschen als Ausländer definieren kann, welche die deutsche Staatsbürgerschaft bereits inne hatten, ausgewandert sind und nun wieder in der guten alten Heimat sind (sog. Rückwanderer).
> Dies gilt auch für dessen Kinder, egal ob sie in Deutschland
> geboren sind.
Richtig, siehe Grundgesetz Art.116 ff.
> Für mich ist es nicht wichtig was auf dem
> Papier steht so lange man die Sitten und Gebräuche zu Hause
> aufrecht hält und zu Hause nicht die deutsche Sprache
> spricht. Ich bin z.B. hier geboren, hab auch die deutsche
> Staatsangehörigkeit, aber abgesehen vom Gesetz wer würde
> denn auf der Straße zu mir du Deutsche sagen? Für mich
> ist auch wichtig, wie man sich fühlt, wenn man sich im
> inneren klar ist, dass man sich in dem Land, in dem man
> lebt sich fremd fühlt ist man auch ein Ausländer.
Das ist dann wohl die "gefühlte" Definition des Begriffes, aber völlig korrekt. Deine Argumentationskette ist durchaus schlüssig und annehmbar.
> 1b) Generelle Definition von Ausländer
>
> Laut Artikel 116 des Grundgesetzbuchs wird ein Ausländer so
> definiert:
> Artikel 116
> (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist
> vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die
> deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling
> oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
> dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des
> Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
> Aufnahme gefunden hat.
> (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem
> 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit
> aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
> entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag
> wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert,
> sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in
> Deutschland genommen haben und nicht einen
> entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
> Ich verstehe das so, dass die Menschen, die die deutsche
> Staatsangehörigkeit haben, als Deutsche gelten. Ebenfalls
> wird man als Deutscher gesehen wenn man im zweiten
> Weltkrieg Deutscher war (z.B. jüdische Volksgruppe) und
> dann vertrieben wurde. Hinzu kommt, dass jemand als
> Deutscher gelt, wessen Ehegatte oder Tochter/Sohn dieser
> Flüchtlinge sind.
Ja, so verstehe ich das auch. Das GG ist immer etwas stelzig geschrieben, aber durchaus verständlich...
> 3) Auswertung vom Status des ausländischen Mitbürgers
>
> Laut meiner Definition, ist meine Interviewpartnerin eine
> Ausländerin, da bei ihr zu Hause eine andere Sprache
> gesprochen und eine andere Kultur herrscht. Hinzu kommt,
> dass sie sich in dem Land, in dem sie lebt nicht wohl
> fühlt, sondern eher wie eine Ausländerin.
Ja, das kann man bei der Lage der Fakten so sehen.
> Laut der Definition vom Grundgesetzbuch gilt meine
> Interviewpartnerin als keine Ausländerin sondern als
> Deutsche. Sie besitzt nämlich den Deutschen Pass.
Korrekt. Wie du siehst. Es gibt hier keine eine, richtige Definition des Begriffes. Wie du selbst festgestellt hast, ist sie laut GG klar keine Ausländerin. Fühlen tut sie sich aber offensichtlich nicht so. Von daher musst du unbedingt Trennschärfe in die Definition bringen. Soll heißen: Eine Definitione würde ich als "gesetzliche Def." beschreiben, die andere wohl eher als "emotionale def." !
Liebe Grüße
Analytiker
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