Volksbegehren, -entscheid < Sozialwissenschaften < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 22:57 So 06.05.2007 | Autor: | aleskos |
Ich brauche bis morgen auf folgende Fragen stichpunktartige Antwort.
Ich selber kenn mich mit der deutschen Sozialwissenschaft nur wenig.
Hoffe es kennts sie jmd. damit aus und kann mir noch auf die schnelle helfen.
Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines e.V. (eingetragene Verein) notwendig?
Was sind Bürgerinitiativen?
Pro und kontra für BI?
Warum kann sich e.V. besser durchsetzen als BI?
Welche Aufgaben haben Handwerkskammer?
vielen Dank schon mal
gruß
aleskos
|
|
|
|
Hi Aleksos,
> Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines e.V. (eingetragene Verein) notwendig?
-> Alle relevanten Informationen ergeben sich aus den §§ 55 - 79 BGB! Hier ein paar ausgewählte:
- Eintragung nur möglich bei einer Mindestmitgliederanzahl von 7
- Vereinsatzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben
> Was sind Bürgerinitiativen?
Eine Bürgerinitiative (oft auch als Interessengemeinschaft oder Aktionsgemeinschaft bezeichnet) ist eine aus der Bevölkerung heraus gebildete Gemeinschaft, die aufgrund eines konkreten Anlasses in ihrer politischen oder sozialen Umwelt Selbsthilfe organisiert und somit möglicherweise Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppierungen nimmt. (Quelle: Wikipedia)
> Pro und kontra für BI?
PRO (Beispiele, es gibt noch viel mehr):
- Mögliche Einflussnahme der Initiatoren auf Regierungspolitik
- Initiatoren können durch eine erfolgreiche BI einen Prozess teilwese selbst mitbestimmen/steuern
CONTRA (Beispiele, es gibt noch viel mehr):
- BI's können für ungewollte Aufruhe in der Bevölkerung rufen (aus Sicht des Staates z.B.)
- BI's sind i.d.R. für die Initaitoren sehr arbeitsaufwendig und meist auch kostenintensiv
> Warum kann sich e.V. besser durchsetzen als BI?
Weil ein eingetragener Verein eine rechtlich-agesichterte Grundlage nach BGB hat! Dies ermöglicht es Ihm nach geltendem Gesetz zu handeln und somit viel wirksamer zu sein als eine BI die sich auf Meinungen und "good-will" von einzelnen stützt. Der eingetragene Verein ist aus rechtsstaatlicher Sicht anerkannt als "Vereinigung", die BI nicht.
> Welche Aufgaben haben Handwerkskammer?
Die Handwerkskammern haben nach der Handwerksordnung (HwO) die folgenden Ziele:
- Die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen.
- Die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen.
-Regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
- Die Handwerksrolle zu führen.
- Die Berufsausbildung zu regeln, dazu gehört:
eine Lehrlingsrolle zu führen, Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten, Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen, Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen.
- Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch eine Rechtsberatung als auch unternehmensberatend. Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern, Schlichtungsstellen einzurichten. (Quelle: Wikipedia)
Liebe Grüße
Analytiker
|
|
|
|