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Verbindlichkeit von Sätzen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:21 Sa 15.08.2009
Autor: amenophiis

Wenn ich in der Geometrie eine Beweisführung machen soll und dazu mathematische Sätze verwende, reicht es dann das ich den Satz erwähne oder muß ich ihn auch erklären ?

Also wenn ich sage das-ist-so-und-so aufgrund des Satzes von so-und-so, ich muß den Satz nicht erklären, ausführen oder? Es reicht ihn mit der richtigen Bezeichnung zu nennen.

Das ganze frage ich auch im HInblick auf die Abi-Prüfung.

        
Bezug
Verbindlichkeit von Sätzen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:47 Sa 15.08.2009
Autor: abakus


> Wenn ich in der Geometrie eine Beweisführung machen soll
> und dazu mathematische Sätze verwende, reicht es dann das
> ich den Satz erwähne oder muß ich ihn auch erklären ?
>  
> Also wenn ich sage das-ist-so-und-so aufgrund des Satzes
> von so-und-so, ich muß den Satz nicht erklären,
> ausführen oder? Es reicht ihn mit der richtigen
> Bezeichnung zu nennen.
>  
> Das ganze frage ich auch im HInblick auf die Abi-Prüfung.

Hallo,
rein aus logischer Sicht genügt die Nennung des entsprechenden Satzes.
Je nach Personenkreis könnten aber Erläutereungen sinnvoll sein.
Jüngere Schüler kennen die Sätze vielleicht noch nicht.
Prüfende Fachlehrer hingegen möchten vielleicht sichergehen, ob du die Sätze tatsächlich beherrschst oder nur aus einem oberflächlichem Halb-Wissen heraus zitierst ;-)
Gruß Abakus


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