Thesaurierungsbegünstigung < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:07 Fr 29.05.2009 | Autor: | Timmi |
Hallo!
Folgende Annahme:
Gewinnermittlung nach § 4 Abs.1 EstG:
BV am Anfang: 5000
BV am Ende : 10000
Einlagen : 3000
Entnahmen : 2000
Der Gewinn beträgt: 10000-5000+2000-3000= 4000
Die Thesaurierungsbegünstigung ( § 34a EstG ) lautet:
Der nicht entnommene Gewinn ist der nach § 4 Abs.1(...)
ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen.
Ein positiver Saldo entsteht hier nicht, da meh eingelegt als entnommen wurde. D.h es können 4000 thesauriert werden.
bei WIKIPEDIA steht:
Nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelter Gewinn des Wirtschaftsjahres
+ Einlagen im Wirtschaftsjahr
- Entnahmen im Wirtschaftsjahr
--------------------------------------------------------
= Nicht entnommener Gewinn
..würde heißen: 4000+3000-2000=5000 können thesauriert
werden. Dass mach doch keinen Sinn,
dann würde ja eine Einlage die schonmal besteuert
wurde erneut besteuert werden!
was stimmt,Wie seht ihr es?
Gruß Timmi
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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:47 Fr 29.05.2009 | Autor: | Timmi |
Hallo Josef!
Vielen Dank für die Antwort!
Gut zu wissen, dass ich es richtig verstanden habe.
Worauf ich hinaus wollte ist jedoch, dass dieses WIKIPEDIA Schema (welches den nicht entnommen Gewinn errechnet)unvollständig ist. Dort müsste doch stehen, dass nur der postive Saldo aus Entnahmen und Einlagen abgeogen wird, oder nicht?
Ich frage desahlab, weil ich es mich so etwas verwirrt hat.
Da steht ja:
Gewinn nach §4I oder §5 EstG
+Einlagen
-Entnahmen
= nicht entnommener Gewinn
bei meinem Bsp hieße dass: 4000(Gewinn)+3000(Einlage)-2000(Entnahme)=5000
Die 1000 die über dem Gewinn eingelegt wurden werden auch thesauriert und somit besteuert.Das kann doch nicht stimmen oder?
Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 05:12 So 31.05.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
> Gut zu wissen, dass ich es richtig verstanden habe.
> Worauf ich hinaus wollte ist jedoch, dass dieses WIKIPEDIA
> Schema (welches den nicht entnommen Gewinn
> errechnet)unvollständig ist. Dort müsste doch stehen, dass
> nur der postive Saldo aus Entnahmen und Einlagen abgeogen
> wird, oder nicht?
>
Das hast du richtig erkannt!
> Ich frage desahlab, weil ich es mich so etwas verwirrt
> hat.
>
> Da steht ja:
>
> Gewinn nach §4I oder §5 EstG
> +Einlagen
> -Entnahmen
> = nicht entnommener Gewinn
>
> bei meinem Bsp hieße dass:
> 4000(Gewinn)+3000(Einlage)-2000(Entnahme)=5000
> Die 1000 die über dem Gewinn eingelegt wurden werden auch
> thesauriert und somit besteuert.Das kann doch nicht stimmen
> oder?
Da hast du völlig Recht!
Halte dich an das Gesetz! Das Gesetz ist maßgebend!
Danach ist Gewinn:
BV am Ende = 10.000
BV am Anfang = 5.000
Unterschied = 5.000
+ Entnahmen = 2.000
- Einlagen = 3.000
Gewinn = 4.000
Nach § 34a Abs. 2 EStG ist der nicht entnommen Gewinn:
Gewinn = 4.000
- positiver Saldo der Entnahmen (2.000) und Einlagen (3,000) = 0
= nicht entnommener Gewinn 4.000
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:40 So 31.05.2009 | Autor: | Timmi |
Vielen Dank!
Du Frühaufsteher
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