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Aufgabe | Was ist objektiver Tatbestand, was ist subjektiver Tatbestand bei folgender Situation mit anschließender Beleidigung(§185 StGB):
Ein verärgerter Fluggast geht nach dem Flug zum Pilot und sagt zu ihm "Du bist ein Busfahrer!" |
Hallo,
wir sollten uns dazu mal Gedanken machen, jedoch kann ich noch nicht so gut unterscheiden, was denn jetzt ein subjektiver Tatbestand, was ein objektiver Tatbestand sein soll:
Also für mich gehört zum objektiven Tatbestand:
Ist es eine Beleidigung? ja, weil in diesem Kontext wird der Pilot herabgewürdigt;
die Beleidigung ist von einem objektiven Dritten jederzeit nachprüfbar.
subjektiver Tatbestand: Vorsatz?
ja, denn der Fluggast ist zum Piloten mit der bewussten Absicht hingegangen, ihn zu beleidigen
Ist das so ungefährt richtig?
Schon mal vielen Dank
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:56 Mi 29.12.2010 | Autor: | Infinit |
Hallo Nightwalker12345,
die Unterscheidung zwischen den beiden Typen des Tatbestands ist okay so. Der subjektive Tatbestand liegt in der Person des Täters begründet.
Viele Grüße,
Infinit
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:28 Mi 29.12.2010 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Was ist objektiver Tatbestand, was ist subjektiver
> Tatbestand bei folgender Situation mit anschließender
> Beleidigung(§185 StGB):
>
> Ein verärgerter Fluggast geht nach dem Flug zum Pilot und
> sagt zu ihm "Du bist ein Busfahrer!"
>
"Der äußere Tatbestand (objektive Tatbestand) umfasst alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale der Tat, der innere Tatbestand (subjektive Tatbestand) die dem äußeren Geschehen zugrunde liegenden seelischen Vorgänge im Täter (z. B. den Tatvorsatz)."
Quelle: Der Brockhaus
(c) wissenmedia GmbH, 2010
"Der Straftatbestand der Beleidigung ist in § 185 Strafgesetzbuch geregelt. Danach ist eine Beleidigung die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen. Die drei Begehungsformen des Tatbestands der Beleidigung sind:
- die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber einem anderen
- die Äußerung eines beleidigenden Werturteils über den Betroffenen gegenüber Dritten oder
- die Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten. "
Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe
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