Subsidiarität ? < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:21 So 15.06.2014 | Autor: | Mimic |
Guten Abend,
Subsidiarität bedeutet, dass der der Bund alle Aufgaben übernehmen soll, die auf Länderebene nicht alleine geregelt werden können.
Ist die Steuergesetzgebung hierfür ein Beispiel, weil eigentlich ist dies Sache des Bundes, oder ?
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:13 So 15.06.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Mimic,
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> Subsidiarität bedeutet, dass der der Bund alle Aufgaben
> übernehmen soll, die auf Länderebene nicht alleine
> geregelt werden können.
"Subsidiarität, im staatsphilosophischen Sinne das Prinzip, das eine größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann zur Erfüllung einer Aufgabe herangezogen werden soll, wenn die Aufgabe nicht durch die kleinere, sachnähere Einheit erfüllt werden kann. Der Grundsatz der Subsidiarität ist eines der Prinzipien des Föderalismus.
In der Rechtstheorie bezeichnet man ein Recht bzw. Gesetz als subsidiär (unterstützend, aushilfsweise), das erst dann anzuwenden ist, wenn das in erster Linie anzuwendende Recht keine ausdrückliche Regelung bzw. Vorschrift enthält."
Quelle:
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> Ist die Steuergesetzgebung hierfür ein Beispiel, weil
> eigentlich ist dies Sache des Bundes, oder ?
Ja.
"Nach Art. 105 Abs. 1 GG hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit über die Zölle und die Finanzmonopole. Zölle sind Steuern (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO)."
"Nach Art. 105 Abs. 2 GG hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit über alle übrigen Steuern.
Steuergesetze, deren Aufkommen wededr ganz noch zum Teil dem Bund zustehen, gehören dennoch regelmäßig zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, weil Art. 105 Abs. 2 GG alternativ zur ganzen oder teilweisen Ertragskompetenz ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung nach Art. 72 Abs. 2 genügen lässt."
Quelle: Staats- und Verfassungsrecht; 4. Auflage; efv Achim; Seite 370/371
Viele Grüße
Josef
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