matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Schulmathe
  Status Primarstufe
  Status Mathe Klassen 5-7
  Status Mathe Klassen 8-10
  Status Oberstufenmathe
    Status Schul-Analysis
    Status Lin. Algebra/Vektor
    Status Stochastik
    Status Abivorbereitung
  Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Bundeswettb. Mathe
    Status Deutsche MO
    Status Internationale MO
    Status MO andere Länder
    Status Känguru
  Status Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenJuraSchwere Körperverletzung?
Foren für weitere Studienfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Astronomie • Medizin • Elektrotechnik • Maschinenbau • Bauingenieurwesen • Jura • Psychologie • Geowissenschaften
Forum "Jura" - Schwere Körperverletzung?
Schwere Körperverletzung? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Schwere Körperverletzung?: Hilfe und Ideen bezüglich KV
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:22 Mo 26.09.2011
Autor: Dortmunderin

Aufgabe
Habe einen Fall,
in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb subsumieren.

Hallo,
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Habe einen Fall,
in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb subsumieren. Mein Problem ist jetzt, wenn ich die anlage als gefährliches Werkzeug sehe un zunächst erstmal einfache Körperverletzung prüfe, ob ich den Hörstürz auch als gesundheitschädigung subsumieren kann. Da dies ja eigentlich die schwere Folge ist von 226 ist.

        
Bezug
Schwere Körperverletzung?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:18 Mo 26.09.2011
Autor: reverend

Hallo Nachbarin,

>  Habe einen Fall,
>  in den das Opfer durch eine umgebaute Stereoanlage einen
> Hörsturz erleidet, das würde ich dann unter § 226 StGb
> subsumieren.

Das halte ich für äußerst fraglich.

> Mein Problem ist jetzt, wenn ich die anlage
> als gefährliches Werkzeug sehe

Das dürfte ok sein.

> un zunächst erstmal
> einfache Körperverletzung prüfe, ob ich den Hörstürz
> auch als gesundheitschädigung subsumieren kann.

Bis hierhin ist wohl noch kein Problem zu befürchten.

> Da dies ja
> eigentlich die schwere Folge ist von 226 ist.

Nein, das stimmt nicht.
§226 StGB wird angewandt auf einen langfristigen oder dauerhaften Verlust bestimmter Körperfunktionen und Körperglieder (z.B. aber nicht innerer Organe, was ein Problem dieses Paragraphen darstellt).

Ein Hörsturz aber bewirkt normalerweise keine dauerhafte Ertaubung, sondern nur eine starke Minderung der Hörfähigkeit, die aber oft durch geeignete Therapien (oder sogar ohne diese, sog. Spontanheilung) fast vollständig rückgängig gemacht werden kann.

Grüße
reverend

PS: Das geht aber sowohl medizinisch als auch juristisch über Schulwissen hinaus, oder?


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.schulmatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]