Schadensersatz < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo Leute ,
wir haben einen Fall bekommen .Die Eltern der 3 jährigen Sabine möchten sich ein ruhigen Abend gönnen , indem sie ins Kino und danach essen gehen .Sie engagieren sich für die Zeit eine 17 jährige Bagysitterin .Sie soll für den Abend 25 Euro erhalten .Wärend die Babysittern Tv sieht , schaltet die 3 jährige Sabine den Herd an. Die Babysitterin bemerkt, das erst nachdem durch Überhitzung ein Schwefelbrannt entstanden ist.Muss die Babysitterin Schadensersatz zahlen ?(Es ist davon auszugehen , dass die Eltern der Babysitterin mit dem Babysitten einverstanden waren.)
Könnt ihr mir helfen , bitte ?
Es ist dringend und ich komme einfach nicht weiter.
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Halo,
wehn dhu tainen tegstt ma in geschaide doidsh shraipst, tan kahn mahn hilfe.
so is dat ain tsumutunk
grus
shps
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:20 Mi 24.11.2010 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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