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Forum "Jura" - Schadensersatz
Schadensersatz < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Schadensersatz: Doppelverkauf
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:11 Do 22.05.2008
Autor: Timmi

Aufgabe

K gibt dem G ein Gemälde zur Aufbewahrung.
Dieser verkauft es an X.


Hey!

Das K kein Anspruch auf Herrausgabe hat, hab ich geprüft.
Hat er Anspruch auf Schadensersat von G?
Wenn ja, nach welchem § ?

Gruß Timmi

        
Bezug
Schadensersatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:17 Do 22.05.2008
Autor: Timmi

Aufgabe
Siehe Oben


§818 II?

Bezug
        
Bezug
Schadensersatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:11 Do 22.05.2008
Autor: Josef

Hallo Timmi,

>
> K gibt dem G ein Gemälde zur Aufbewahrung.
>  Dieser verkauft es an X.
>  
>
> Hey!
>  
> Das K kein Anspruch auf Herrausgabe hat, hab ich geprüft.
>  Hat er Anspruch auf Schadensersat von G?
>  Wenn ja, nach welchem § ?
>  

G verkauft (§ 433 BFB) die Sache an X, der  wegen seiner Gutgläubigkeit Eigentum vom Nichtberechtigten G erwirbt (§§ 929, 932 BGB). X zahlt G den vereinbarten Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB), den K von G herausverlangen kann.

Kann das Erlangte nicht mehr herausgegeben werden, ist Wertersatz zu leisten nach § 818 Abs. 2 BGB.



Viele Grüße
Josef

Bezug
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