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Hallo nochmal,
nur noch ganz kurz eine Frage: Es gilt ja die Regel, dass eine Facharbeit 20 Seiten nicht überschreiten sollte. Ist damit jetzt konkret nur der Text gemeint, d.h. werden Inhalts- und Literaturverzeichnis mit in diese 20 Seiten eingerechnet oder stehen sie wie der Anhang außerhalb davon?(Habe jetzt nämlich ein 2seitiges Literaturverzeichnis)
Danke für eure Hilfe,
mfg helpme
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Hi du,
> nur noch ganz kurz eine Frage: Es gilt ja die Regel, dass
> eine Facharbeit 20 Seiten nicht überschreiten sollte.
das kann bei euch so sein, bei mir z.B. war es früher anders, aber egal ;)!
> Ist damit jetzt konkret nur der Text gemeint, d.h. werden
> Inhalts- und Literaturverzeichnis mit in diese 20 Seiten
> eingerechnet oder stehen sie wie der Anhang außerhalb
> davon?(Habe jetzt nämlich ein 2seitiges
> Literaturverzeichnis)
Nein nein, damit sind reine Inhaltsseiten gemeint... wenn du insgesamt z.B. 23 Seiten mit allem hast, und davon sind 2 Inhaltsverzeichnis, 1 Abbildungsverzeichnis und 1 Tabellenverzeichnis, hast du 19 Seiten!
Liebe Grüße
Analytiker
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 16:59 Mi 24.12.2008 | Autor: | helpme110 |
Okay, dann bin ich wirklich erleichtert, da ich nun extra eine Seite mit den Internetaddressen ins Literaturverzeichnis mit einbeziehen kann!
mfg helpme
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