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Reisevertrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:17 So 15.06.2008
Autor: sunbell

Aufgabe
Rechtsgrundlagen von Reiseverträgen

Was sind denn Rechtsgrundlagen von Reiseverträgen?
Sind das nicht z.B. anspruchsparagraphen im BGB? Oder sind es Grundlagen die gegeben sein müssen, damit es zu einem Reisevertrag kommen kann?

Kann mir da jemand weiterhelfen?


Liebe Grüße

        
Bezug
Reisevertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:54 So 15.06.2008
Autor: Analytiker

Moin Sunbell,

> Rechtsgrundlagen von Reiseverträgen

> Was sind denn Rechtsgrundlagen von Reiseverträgen?
> Sind das nicht z.B. anspruchsparagraphen im BGB?

Jo, so ist es... Je nach Sachverhalt z.B. ein Kaufvertrag nach § 433 BGB ff. oder ein Werkvertrag/Dienstvertrag etc.! Je nachdem, wie der Tatbestand an Daten ist... "Prüfung" dieser AGL nach üblichem Verfahren (Subsumtion etc.)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
Reisevertrag: Falllösung
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:30 So 22.06.2008
Autor: sunbell

Aufgabe
Das Ehepaar S. bucht beim Reiseveranstalter E. eine Reise nach Mallorca.
14 Tage vor Reiseantritt bekommt Frau S. Angst vor dem Flug und überredet ihren Mann  doch lieber mit dem Auto zu verreisen.
Herr S. tritt daraufhin vom Vertrag zurück. Der Veranstalter verlangt aber als Entschädigung den Vollen Reisepreis.
Prüfen Sie, ob Herr S. zurücktreten kann und ob die Forderung des Veranstalter gerechtfertigt ist.

also ich denke mal, dass die Paragraphen §§652 a und §651 i hier ne rolle spielen...

nach Prüfung mit einem prüfungsschema bin ich zu dem ergebnis gekommen, dass Herr S. vüm vertrag zurcktreten kann und der veranstalter nicht den vollen, sondern einen teil nur verlangen kann...

stimmt das?

Bezug
                
Bezug
Reisevertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:49 So 22.06.2008
Autor: Analytiker

Hi sunbell,

> also ich denke mal, dass die Paragraphen §§652 a und §651
> i hier ne rolle spielen...
>  
> nach Prüfung mit einem prüfungsschema bin ich zu dem
> ergebnis gekommen, dass Herr S. vüm vertrag zurcktreten
> kann und der veranstalter nicht den vollen, sondern einen
> teil nur verlangen kann...

Also ich habe mal eben ins BGB "geluschert", und denke das haut soweit hin. Von daher: [ok]!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                        
Bezug
Reisevertrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:22 So 22.06.2008
Autor: sunbell

ok,

nur nochmal ne Frage zu der Entschädigung des Reiseveranstalters. Er bekommt ja nicht den vollen reisepreis...wonach richtet sich denn jetzte seine entschädigung?
http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/themenwahl.htm
richtet sich die entschädigung nach der tabelle, die dort angegeben ist?

lg

Bezug
                                
Bezug
Reisevertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:20 Mo 23.06.2008
Autor: Josef

Hallo sunbell,


>  
> nur nochmal ne Frage zu der Entschädigung des
> Reiseveranstalters. Er bekommt ja nicht den vollen
> reisepreis...wonach richtet sich denn jetzte seine
> entschädigung?
>  
> http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/themenwahl.htm
>  richtet sich die entschädigung nach der tabelle, die dort
> angegeben ist?
>  



Üblich sind bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 bis 20 Prozent, aber die genaue Höhe findest du in den AGB des Reiseveranstalters, bei dem du gebucht hast.


Ergänzend siehe hierzu:


§ 651i BGB Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
(2) 1Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 2Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. 3Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.


Viele Grüße
Josef

Bezug
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