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Mp3-player rückgabe: kann er den mp3 player zurück
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:09 So 31.10.2010
Autor: bubblegun

Es geht um einen Jungen(15) der einen Mp3-player von einem jungen(18)kauft.Der mp3-plaer kostet eigentlich 30 euro verkaufte es aber für 20 euro , da es gebraucht war.Jedoch soll der Junge den Mp3-layer zurück geben auf Anweisung von seinen eltern.Hat er das recht dazu ?

        
Bezug
Mp3-player rückgabe: Hinweise
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 22:46 So 31.10.2010
Autor: Loddar

Hallo bubblegun!


Der 15-Jährige ist grundsätzlich nur beschränkt geschäftsfähig, da er zwar über 7 Jahre alt jedoch noch nicht 18 Jahre alt ist.
Das bedeutet, dass die meisten Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam sind, wenn sie nicht mit Zustimmung des gesetzlichen Vertretesrs geschlossen werden ([]Quelle ).

Dem entgegen spricht nun der Kaufpreis von überschaubaren € 20,--, so dass hier der sog. "[]Taschengeld-Paragraph greift.

Das Geschäft ist m.E. rechtswirksam.


Gruß
Loddar



Bezug
        
Bezug
Mp3-player rückgabe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:03 Mo 01.11.2010
Autor: Josef

Hallo bubblegun,

„Ein Rechtsgeschäft ist nach § 110 BGB wirksam, wenn der Minderjährige die Gegenleistung mit eigenen Mitteln bewirkt und somit seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Der beschränkt Geschäftsfähige kann nach § 107 BGB ohne Einwilligung Rechtsgeschäfte vornehmen, wenn sie ihm einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen. Wirtschaftliche Vorteile allein genügen nicht, so dass auch „Schnäppchenkäufe“ keinen lediglich rechtlichen Vorteil i.S. v. § 107 BGB darstellen.“ [1]


Der Kaufvertrag über den Mp3-player ist m.E. wirksam, weil angenommen werden muss, dass der 15-jährige Junge den Mp3-Player von seinem frei verfügbaren Taschengeld erworben hat (§ 110 BGB); trotz nachträglicher Einwände der Eltern.


Quelle:
[1] Bürgerliches Recht; Bayerische Verwaltungsschule; Rüdiger Sklarzik , Band 2




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