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Kontrollbereich/Strahlenschutz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:43 Fr 07.06.2013
Autor: matheja

Aufgabe
Hi Leute ich brauche eure Rat bei folgender Aufgabe:

Für einen Kontrollbereich nach Röntgenverordnung gilt nicht:

A) im Kontrollbereich dürfen sich auch Schwangere aufhalten
B) im Kontrollbereich müssen immer digitale Dosimeter getragen werden
C) im Kontrollbereich haben beruflich Strahlenexponierte Personen eine ausreichende Schutzkleidung zu tragen
D) im Kontrollbereich dürfen keine Umkleidekabinen liegen
E) im Kontrollbereich kann man im Kalenderjahr eine Ganzkörperexposition von mehr als 10 mSv erhalten.
F) im Kontrollbereich sind Warnschilder anzubringen

Lösungsvorschlag

A) richtig bei außerordentlicher Indikation
C) richtig
D) richtig

=> schwanke zwischen B, E und F
tendiere zu B und F
laut Muster sollte E die gesuchte Falschaussage sein

CAVE: es kann auch mehr als eine Antwort falsch sein

danke für eure Hilfe
matheja

        
Bezug
Kontrollbereich/Strahlenschutz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:31 Fr 07.06.2013
Autor: Event_Horizon

Hallo!


> A) im Kontrollbereich dürfen sich auch Schwangere
> aufhalten

Korrekt

>  B) im Kontrollbereich müssen immer digitale Dosimeter
> getragen werden

Das ist mir neu, es gibt immernoch ganz offiziell Filmdosimeter, die monatlich ausgetauscht werden. Im Gesetz steht aber, daß die Personen im KB auch verlangen *können*, daß sie eins bekommen, das jederzeit auslesbar ist (also eher digital, Ionisations-Dosimeter sind ziemlich out)


>  C) im Kontrollbereich haben beruflich Strahlenexponierte
> Personen eine ausreichende Schutzkleidung zu tragen

Auch das ist mir neu, und ist auch unsinnig: Handelt es sich um Gamma-Strahlung, nützt Schutzkleidung nicht wirklich.
Schutzkleidung ist notwendig bei Umgang mit offenen Quellen.
Aber merkwürdig finde ich die Frage dennoch


>  D) im Kontrollbereich dürfen keine Umkleidekabinen
> liegen

Das macht Sinn: Muß man Schutzkleidung im Kontrollbereich tragen, muß man die außerhalb an/ausziehen können, und nicht innerhalb. (Naja prinzipiell bildet die Umkleidekabine dann auch gleich die Grenze)



>  E) im Kontrollbereich kann man im Kalenderjahr eine
> Ganzkörperexposition von mehr als 10 mSv erhalten.

Das ist korrekt, denn der Kontrollbereich ist definiert durch eine mögliche jährliche Ganzkörperexposition von >6mSv, der Sperrbereich beginnt bei 3mSv pro Stunde.


>  F) im Kontrollbereich sind Warnschilder anzubringen

Jap



Im Prinzip habe ich mich auch durch die Strahlenschutzverordung gelesen, z.B. als Volltext (zum Suchen): http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/BJNR171410001.html

Also, E ist ganz sicher korrekt, es sei denn, es gelten amerikanische Verhältnisse, und jemand klagt, daß er maximal 8 schafft, weil die Strahlung nicht hoch genug ist.
Zu der Umkleidekabine habe ich nix gefunden, allerdings macht das wie gesagt Sinn. Andererseits: Was Sinn macht, muß nicht unbedingt Gesetz sein.

Es ist schon alles etwas merkwürdig. Oder geht es nicht um die deutsche Strahlenschutzverordnung? In anderen Ländern kann anderes gelten!


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