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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:41 Fr 05.09.2008 | Autor: | HirschJM |
Hallo zusammen, ich habe eine weiterführende Frage zur Kapitalwertmethode, die Grundzüge sind mir soweit klar:
Ich habe ein Investitionsobjekt mit Invesitionskosten, Betriebskosten usw.
Mir stehen 2 Kredite mit unterschiedlichen Zinsen zur Verfügung und ich möchte darlegen um wieviel günsitger der eine Kredit als der andere ist.
Daher die Frage: Muss ich da zweimal die Kapitalwertmethode mit unterschiedlichem Zins machen und vergleichen
oder
einmal die Kapitalwertmethode und den Zins des günstigeren Darlehens für die Darlehenstilgung annehmen, aber die Kapitalwertmethode mit dem teureren (Marktzins) dann für die Umrechnung der Werte auf den Zeitpunkt Null verwenden?
Denn eigtl. gilt ja Soll=Habenzins
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 10:36 Sa 06.09.2008 | Autor: | Josef |
Hallo HirschJM,
die Höhe der jährlichen Raten z.B. ist kein Maßstab für die Vorteilhaftigkeit eines Kredits, da sich durch die unterschiedlichen Konditionen unterschiedlichen Laufzeiten und effektive Zinssätze für die Hypothenkendarleheh ergeben. Zur Bestimmung der effektiven Verzinsing muss die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung ermittelt werden. Die Restschuld kann mit Hilfe der Kapitalrentenformel errechnet werden.
Für die Bestimmung der effektiven Verzinsung geht man davon aus, dass die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung sofort getilgt wird oder die jeweiligen Anschlussdarlehen gleiche Konditionen haben, da die Konditionen der Anschlussdarlehen zum Berechnungszeitpunkt unbekannt sind und von der Kapitalmarktlage abhängen. Die so berechnete Effektivverzinsung ist also immer mit einer Ungenauigkeit behaftet.
Viele Grüße
Josef
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