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Grundherren Gutsherren: Unterschied
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:26 Di 16.10.2007
Autor: Pumba

Hallo,
also meine Frage ist, was der Unterschied zwischen Grundherren und Gutsherren ist. Ich habe das bei wikipedia schon durchgelesen, aber da ist kein Unterschied.
Kann mir das vielleicht jemand kurz erklaeren?
Danke
Pumba

        
Bezug
Grundherren Gutsherren: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:06 Di 16.10.2007
Autor: espritgirl

Hallo Pumba [winken],

Ich verstehe dein Problem - wir haben in der Schule nie zwischen Grundherr und Gutsherr unterschieden, wir durften nach Lust und Laune beide Begriffe verwenden.

Ich bin mal gespannt, ob es tatsächlich einen Unterschied gibt - aber ich gehe davon nicht aus.


Liebe Grüße,

Sarah :-)

Bezug
        
Bezug
Grundherren Gutsherren: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:10 Di 16.10.2007
Autor: Josef

Hallo Pumba,


> also meine Frage ist, was der Unterschied zwischen
> Grundherren und Gutsherren ist. Ich habe das bei wikipedia
> schon durchgelesen, aber da ist kein Unterschied.
>  Kann mir das vielleicht jemand kurz erklaeren?


Die Grundherrschaft (i.w.S.) unterschied sich je nach Gebiet und Bodenbeschaffenheit. Vorherrschend sind zwei Erscheinungsformen:

      A) Gutsherrschaft
      B) Eigentliche Grundherrschaft (Grundherrschaft i.e.S.)





Die Gutsherrschaft ist vom 15. bis ins 19. Jahrhundert besonders im Nordosten (in Polen, den ostpreussischen Gebieten, aber auch in Holland) zu finden.

Typisch für die Gutsherrschaft ist, dass das unzerteilte Gut als Eigenbetrieb des Gutsherrn bezüglich der Bewirtschaftung vollständig unter seiner zentralen Leitung und Organisation steht.
Die Bauern arbeiten in Leibeigenschaft auf dem meist ausgedehnten Gut des Gutsherren und haben – um auf dem Gut ihre Unterkunft und ihr Auskommen zu erhalten – Fronarbeit und Abgaben (Kopfsteuern, Maritagia [Heiratssteuern] u.ä.) zu leisten. Das Element der Gebrauchsüberlassung von Boden gegen Abgabe ist von untergeordneter Bedeutung, im Vordergrund stehen die Pflichten aus des Herrschaftsverhältnis.



Die Grundherrschaft – wie sie als Modell der feudalen Beziehung zwischen Grundherrn und Bauern im Weiteren allein noch betrachtet werden soll – kommt vor allem im Süden und Westen vor (Süddeutschland, Schweiz, Österreich, Italien).

Der Grund und Boden des Grundherrn ist in seinen Eigenbetrieb und in an Bauern zur Leihe überlassene Hufen unterteilt.
Diese Hufen sind nicht allein auf weiter Flur gelegen, sie sind in Dorfgemeinschaften zusammengefasst, die keiner zentralen Leitung durch den Grundherrn unterstehen, sondern in Selbstorganisation (Vereinigung der Bauern in sog. Markgenossenschaften) betrieben werden.


[]Fundstelle und Weiteres hier


Viele Grüße
Josef

Bezug
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