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Gesetzesänderung: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 16:47 Sa 25.07.2009
Autor: Dinker

Guten Nachmittag


Sie sind mit dem schweizerischen Raumplanungsgesetz unzufrieden und möchten es ändern.

A) Welche Mittel stehen Ihnen als Schweizer Bürger auf Bundesebene zur Verfügung?
Mir fällt da gerade nur das Initiativrecht ein

B) Welche Mittel würden Ihnen in einer indirekten Demokratie zur verfügung stehen (z. B. Deutschland)

Gute Frage....

Danke
Gruss Dinker

        
Bezug
Gesetzesänderung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:51 So 16.08.2009
Autor: Josef

Hallo Dinker,

>  
>
> Sie sind mit dem schweizerischen Raumplanungsgesetz
> unzufrieden und möchten es ändern.
>  
> A) Welche Mittel stehen Ihnen als Schweizer Bürger auf
> Bundesebene zur Verfügung?
>  Mir fällt da gerade nur das Initiativrecht ein
>  




Für die Rechtsmittel an Bundesbehörden gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.

2 Kantone und Gemeinden sind zur Beschwerde berechtigt gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen über:

a.
    Entschädigungen als Folge von Eigentumsbeschränkungen (Art. 5);
b.
    die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen;
c.
    Bewilligungen im Sinne der Artikel 24–24d und 37a.2


[]Rechtschutz


[]Inhaltsverzeichnis Raumplanungsgesetz



Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Gesetzesänderung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 23:00 Mi 19.08.2009
Autor: Eisfisch


> Sie sind mit dem schweizerischen Raumplanungsgesetz
> unzufrieden und möchten es ändern.
> B) Welche Mittel würden Ihnen in einer indirekten
> Demokratie zur verfügung stehen (z. B. Deutschland)

M.E. muss ich in DEU eine Klage beim zuständigen Verfassungsgericht einreichen, damit die Rechtmässigkeit (Übereinstimmung mit der Verfassung/Grundgesetz) überprüft wird. Als Person muss ich Verfassungbeschwerde einlegen. Es wird jedoch nur die Rechtmässigkeit des Gesetztes geprüft, es sind keine Änderungen möglich. Weitere Infos über Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde

Das (Raumplanungs-) Gesetz kann nur geändert werden durch das zuständige Parlament auf Landes- od. Bundesebene. Die vorhandenen Mittel einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Form von Volksinitiative, Volksbegehren oder Volksentscheid sind in DEU nicht so stark, dass sie zwingend Gesetzestexte ändern können. Nur auf Landesebene gibt es den Volksentscheid in allen Bundesländern. Im kommunalen Bereich sind direkte Bürgerentscheide (oder Bürgerbegehren) in allen Bundesländern möglich; Volksabstimmung auf Landesebene nur in Berlin und Bayern. Mit einem entprechend starkem Votum kann höchstens das Parlament motiviert werden, Gesetze im Sinne der "Stimme des Volkes" zu ändern. Hinweise hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren

(Angaben ohne Gewähr)
LG Eisfisch


Bezug
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