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Fallfrage: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:53 So 13.03.2011
Autor: nicom88

Hey,
ich muss eine Rechtzeitigkeitsfiktion anwenden... Ich habe 2 Zustellungsversuche... bei der Rechtzeitigkeitsfiktion bedarf es ja eines zweiten unverzüglichen Zustellungsversuch + des Zugangs...

Im konkreten Fall; sagen wir die Zustellungsversuche wurden an Tag a und Tag b unternommen.
WO spreche ich nun die Rechtzeitigkeitsfiktion an? Ich habe es bewusst unter b gemacht, da die Tatbestandsmerkmale ja erst in der Zukunft geprüft werden können. Von daher habe ich den Zugang am Tag a verneint, somit die Wirksamkeit verneint und an Tag b habe ich dann die Rechtzeititgkeitsfiktion zum Tag a angesprochen... ist das richtig so, kann man das so machen?  

Liebe Grüße!

        
Bezug
Fallfrage: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:50 Mo 14.03.2011
Autor: Josef

Hallo nicom88,


> ich muss eine Rechtzeitigkeitsfiktion anwenden... Ich habe
> 2 Zustellungsversuche... bei der Rechtzeitigkeitsfiktion
> bedarf es ja eines zweiten unverzüglichen
> Zustellungsversuch + des Zugangs...
>  


Bei grundloser bzw. arglistischer Zugangsvereitelung ist der erneute Zustellversuch entbehrlich.


> Im konkreten Fall; sagen wir die Zustellungsversuche wurden
> an Tag a und Tag b unternommen.
>  WO spreche ich nun die Rechtzeitigkeitsfiktion an? Ich
> habe es bewusst unter b gemacht, da die Tatbestandsmerkmale
> ja erst in der Zukunft geprüft werden können. Von daher
> habe ich den Zugang am Tag a verneint, somit die
> Wirksamkeit verneint und an Tag b habe ich dann die
> Rechtzeititgkeitsfiktion zum Tag a angesprochen... ist das
> richtig so, kann man das so machen?  
>


Ich denke, du kannst das so machen.


Viele Grüße
Josef


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