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Fallbeispiel BGB: Hilfe bei der Bearbeitung
Status: (Frage) für Interessierte Status 
Datum: 23:16 So 30.10.2011
Autor: julia84

Aufgabe
Fall:

Der Vermieter H hat seine Preislisten mit gegen�ber dem Vorjahr erh�hten Preisen drucken lassen. Beim Versand des Werbematerials einschlie�lich dieser Preislisten werden zum Teil alte Preislisten beigef�gt. A bucht im Sommer f�r 3 Wochen ein Doppelzimmer, das nach der dem A vorliegenden alten Preisliste mit 130,00 � ausgezeichnet ist. Nach Beendigung des Urlaubs will A diesen Preis, also insgesamt 2.835,00 � zahlen. H verlangt jedoch 145,00 � pro Tag, also insgesamt 3.045,00 � unter Hinweis darauf, da� A eine Preisliste des Vorjahres erhalten habe. Dieser Preis k�nne f�r ihn nicht verbindlich sein.


Steht H der von ihm geltend gemachte Anspruch zu?

Hallo liebes Forum ich stehe kurz vor einer BGB Klausur und wollte diesen Fall zur Übung machen allerdings habe ich schwierigkeiten bei der Bearbeitung. Ich hoffe das mir einer im Forum behilflich sein kann.

Hinweis:

1.L�sung im Gutachtenstil einschlie�lich entsprechender Zitate aus Literatur und Rechtsprechung.

Viele Grüße Julia

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Lösungvorschlag:

Vermieter H muss es zu dem günstigeren Preis vermieten, da es sein selbstverschulden war alte Preislisten mit in die neuen Preislisten zu mischen?

        
Bezug
Fallbeispiel BGB: Achtung Crosspost!
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 02:13 Mo 31.10.2011
Autor: reverend

Hallo julia84, [willkommenvh]

Wir mögen hier keine Crossposts, also nicht gekennzeichnete Fragen, die gleichzeitig in anderen Foren gestellt werden. Das hat seinen guten Grund. Wir weisen darauf ausdrücklich in den Forenregeln hin, dort auch mit Begründung.

Deine Frage steht auch []hier und []hier, ohne dass Du darauf hingewiesen hättest.

Mit freundlichem Gruß
reverend


Bezug
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