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Erfolgsdelikte < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Erfolgsdelikte: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 23:21 Fr 18.01.2008
Autor: Chrissi1101

Hallo,
ich bin im ersten Semester und hätte, eine, wahrscheinlich bisschen blöde, Frage...

also die §§ 212,223,303,123 sind alle Erfolgsdelikte, oder?

Wenn ja, dann haben die alle die gleiche Prüfungsreihenfolge, also im objektiven Tatbestand
a) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
b) Kausalität
c) Objektive Zurechenbarkeit

...stimmt das?

Die  §§ 222, 229 sind beide nur im Subjektiven Tatbestand Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit anders zu prüfen, oder?

Was gibt es denn zu diesen §§ sonst noch Wissenswertes?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!!!


        
Bezug
Erfolgsdelikte: BGB?
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 00:07 Sa 19.01.2008
Autor: Analytiker

Hi Chrissi,

> ich bin im ersten Semester und hätte, eine, wahrscheinlich bisschen blöde, Frage...

es gibt keine blöden Fragen... ;-)!

> also die §§ 212,223,303,123 sind alle Erfolgsdelikte, oder?

Von welchem Gesetzbuch sprichst du? Ich hätte pauschal gesagt vom BGB, aber da gibt es z.B. den § 222 nicht mehr (weggefallen). Bitte poste doch noch einmal, aus welcher Quelle du die Normen repitiert hast, das wäre sehr hilfreich um dir zu helfen *g*! (Bitte dies immer mit angeben, denn es gibt noch weitere Gesetzesbücher in Deutschland *g*!!!)

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Erfolgsdelikte: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 00:25 Sa 19.01.2008
Autor: Chrissi1101

StGB...

Sorry ;-)

Bezug
                        
Bezug
Erfolgsdelikte: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 00:39 Sa 19.01.2008
Autor: Analytiker

Hi du,

> StGB...

Aja... *zwinker*!!! Ich habe gerade mal nachgesehen, und bin zu folgenden Ergebnis gelangt:

§ 212 StGB -> Erfolgsdelikt [ok] (Erfolg hier: Tötung als Konsequenz)
§ 223 StGB -> Erfolgsdelikt [ok] (Erfolg hier: physische Schlechterstellung des Opfers als Konsequenz)
§ 303 StGB -> Erfolgsdelikt [ok] (Erfolg hier: materielle Schlechterstellung des Opfers als Konsequenz)
§ 123 StGb -> Erfolgsdelikt [ok] (Erfolg hier: Eindringen in die private Freiheitssphäre des Opfers)

> Wenn ja, dann haben die alle die gleiche Prüfungsreihenfolge, also im objektiven Tatbestand
> a) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
> b) Kausalität
> c) Objektive Zurechenbarkeit

> ...stimmt das?

Ja, so ist das! ;-)

> Die  §§ 222, 229 sind beide nur im Subjektiven Tatbestand Vorsatz bzw.
> Fahrlässigkeit anders zu prüfen, oder?

[ok]

§ 222 StGB -> Fahrlässigkeit und ggf. Vorsatz als Tatbestandskriterium zu prüfen.
§ 229 StGB -> Fahrlässigkeit und ggf. Vorsatz als Tatbestandskriterium zu prüfen.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                                
Bezug
Erfolgsdelikte: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 01:04 Sa 19.01.2008
Autor: Chrissi1101

Vielen Dank!!!

Bezug
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