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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:02 Do 16.07.2009 | Autor: | vivo |
Hallo,
ich habe jetzt lange im internet nach einer antwort auf die nachfolgende frage gesucht kann aber leider nichts passendes finden.
Frage:
Kann ein Versicherungsnehmer gegen aufsichtsbehördliche Tarifgenehmigung mit Erfolg klagen?
Dass es nicht geht und die Versicherungsnehmer nur ein Klagerecht bei Bestandsübertragungen haben weiss ich zwar, aber die Frage muss mit einer ordentlichen Begründung beantwortet werden.
Irgendwie muss es wohl was damit zu tun haben, dass bei einer Klage eines einzelnen vor einem Verwaltungsgericht kein allgemeines Interesse besteht.
Klagerecht der Versicherten? Bejaht bei Genhemigung von Bestandsübertragungen und verneint bei Genehmigung von Tarifen
aber warum?
für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
gruß
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:30 Fr 17.07.2009 | Autor: | Josef |
> Hallo,
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> ich habe jetzt lange im internet nach einer antwort auf die
> nachfolgende frage gesucht kann aber leider nichts
> passendes finden.
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> Frage:
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> Kann ein Versicherungsnehmer gegen aufsichtsbehördliche
> Tarifgenehmigung mit Erfolg klagen?
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> Dass es nicht geht und die Versicherungsnehmer nur ein
> Klagerecht bei Bestandsübertragungen haben weiss ich zwar,
> aber die Frage muss mit einer ordentlichen Begründung
> beantwortet werden.
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> Irgendwie muss es wohl was damit zu tun haben, dass bei
> einer Klage eines einzelnen vor einem Verwaltungsgericht
> kein allgemeines Interesse besteht.
>
> Klagerecht der Versicherten? Bejaht bei Genhemigung von
> Bestandsübertragungen und verneint bei Genehmigung von
> Tarifen
>
> aber warum?
>
vielleicht hilft dir diese hier weiter.
Viele Grüße
Josef
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