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Einspruch: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:50 Sa 18.08.2012
Autor: Kuriger

Hallo

Ich hatte ein Prüfung an der FH. Leider kam nicht wirklich das dran, was angenommen werden musste.
Der Dozent hat uns vorgängig ein Dokument abgegeben, wo der Prüfungsumfang (Inhalt) genau definiert ist. Nun sind zwei komplette Aufgaben dran gekommen, die nicht im geringsten diesem Inhalt entsprachen, vielmehr handelte es sich dabei um Fragestellungen der früheren Semestern. Klar muss man das noch kommen, aber wenn man nicht damit rechnet und die entsprechenden Unterlagen nicht bei sich hat, wird es trotzdem schwieriger.
Macht es Sinn einen Einspruch einzulegen? Mit diesem Einspruch kann ich ja nicht mehr erzwingen, als die Prüfung nochmals zu schreiben, was ich so oder so bei nicht bestehen kann. Das problem ist einfach, ich befinde mich gerade in der letzten Prüfungssession und der Gedanke, vielleicht wegen dieser unfairen Prüfung noch ein Semester anhängen zu müssen, kackt mich verdammt an.
Soll ich mich an den Rechtsdienst wenden, oder versuchen beim Professor druck auszuüben? oder wie soll ich vorgehen? Ich denke es ist besser wenn ich jetzt bereits interveniere und nicht erst wenn das Prüfungsergebnis da ist

        
Bezug
Einspruch: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:01 Sa 25.08.2012
Autor: Richie1401

Hallo kuriger,

1. Der Prof hat gewiss keine Verpflichtung euch so einen Zettel zu geben, wo prüfungsrelevante Themen vermerkt sind.
2. Was in der Prüfung dran kommen dürfte sollte eigentlich die Modulbeschreibung klären. Dort stehen die zu behandelnden Themen drin. Falls die zwei Aufgaben dort nicht vermerkt sind, hast du schon einmal bessere Chancen, dass dein Wort erhört wird.
3. Der Fachschaftsrat sollte dich beraten können.
4. Rede mit dem Prüfungsauschuss. Der sollte dein weiterer Ansprechpartner sein.

Wenn es Themen aus vorigen Semestern sind, dann ist es immer kritisch. Nicht alles baut ja aufeinander auf (ich weiß ja nicht, in welchen Fach du die prüfung geschrieben hast).
Ich hatte dieses Semester ein Informatikmodul belegt, ohne den "ersten" Teil gehört zu haben. ADS II habe ich also besucht, aber ADS I nicht. Dennoch schreibe ich die Prüfung mit. Wenn der Prof aber Themen aus ADS I dran nimmt, dann würde ich mich auch beschweren.

Mit dem Prof würde ich mich allerdings nicht anlegen wollen ;)

Bezug
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