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Halle belimo!
> Im am 1.1.2002 gründeten Unternehmen Z werden die Mobilien
> direkt (mit 30% vom Buchwert) abgeschrieben. Seit der
> Gründung sind für die Mobilien keine Neuanschaffungen
> gemacht worden.
>
> Am 1.1.2004 sind bekannt:
> - Schlussbestand auf dem Konto Mobilien 147
>
> Frage:
> Wieviel betrug der Anschaffungswert der Mobilien wenn bei
> den Berechnungen ein Restwert von 10 berücksichtigt wurde?
Ich beziehe mich bei meinen Ausführungen auf des Reglement in der BRD. (Ob es diesbezüglich Unterschiede zum östereichischen Reglement gibt müsstest du selbst in Erfahrung bringen)
> Hallo Leute
>
> Im Prinzip eine Anfängeraufgabe und ja nicht sooo
> schwer. Ich aber - selber Anfänger - tue mich schwer
> folgenden Dingen:
>
> - In der Aufgabe ist ja der Schlussbestand mit 147
> angegeben, und die 30%. 1. Was heissen diese 30% genau?
In Deutschland würde man dies als degressive Abschreibung bezeichnen. Bei einem Prozentsatz von 30 % würde dies bedeuten, daß nach einem Geschäftsjahr das jeweilige Vermögen (in dem Fall Mobilie) nur noch 70 % (also 30 % weniger) von seinem anfänglichem Buchwert wert wäre.
> Angenommen der Anfangswert wäre 1000. Ist dann nach einem
> Jahr 30% weniger? oder 70% weniger?
Bei einem Abschreinugssatz von 30 % wäre es im folgenden Jahr nur noch 70 % (also 700) wert und sollte auch so verbucht werden.
> Und 2. Frage: Wie rechne ich nun das konkret "zurück"? Ich
> denke ich steht hier vor einem mathematischen Problem
>
Nö. Es ist viel einfacher. Geh einfach davon aus, daß 147 genau 70 % vom Buchwert des Vorjahres entsprechen. Du musst also nur den Wert von 100 % ermitteln. (und das bis zum Jahr 2002)
> - Warum stehen "10" in der Aufgabe und was soll ich damit?
Diese Frage stelle ich mir auch. Vielleicht hat je jemand anderes ne Anwort darauf.
> Dient das etwa nur dazu, mich unnötig zu verwirren? Denn
> der Restwert ist ja noch nicht erreicht.
>
> Danke für eure Hilfe.
>
> Grüsse belimo
Gruß,
Tommy
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 16:53 Fr 26.01.2007 | Autor: | utee |
In dieser Aufgabe versteckt sich ein Fehler: Anlagegüter, die ab dem Jahr 2001 angeschafft wurden, dürfen höchstens mit 20% degressiv abgeschrieben werden.
Erst seit 01.01.2007 angeschaffte Anlagegüter dürfen wieder mit bis zu 30% abgeschrieben werden.
Bezüglich der rechnerischen Lösung beträgt der jeweilige Restwert immer 70% des Vorjahreswertes.
Gruß von Utee
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:31 Sa 27.01.2007 | Autor: | belimo |
> In dieser Aufgabe versteckt sich ein Fehler: Anlagegüter,
> die ab dem Jahr 2001 angeschafft wurden, dürfen höchstens
> mit 20% degressiv abgeschrieben werden.
Naja, gilt das auch für die Schweiz? Ist aber eigentlich egal, denn es handelt sich nur um eine Schulaufgabe
> Erst seit 01.01.2007 angeschaffte Anlagegüter dürfen wieder
> mit bis zu 30% abgeschrieben werden.
Danke allerseits für die Unterstützung!
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