Deutschland 1930-1933 < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:20 Mi 10.06.2009 | Autor: | Dinker |
Guten Nachmittag
Ich kapier das mit dem Präsidialkabinet nich wirklich.
Die Notverordnung erlaubte es dem Reichspräsident eigenhändig Gesetze zu erlassen. Jedoch konnte dies unter ausdrücklicher Ablehnung unterbunden werden. Nun wenn der Reichstag davon gebrauch machte, löste der Präsident einfach den Reichstag auf, so dass diese Ablehnung gegenstandslos wurde? Oder wie ist das zu verstehen?
Danke
gruss DInker
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:27 Mi 10.06.2009 | Autor: | Dinker |
Danke für die Richtigstellung des Titels
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Hallo DInker !
Also das Wesentliche hast du schon soweit richtig erfasst.
In den Jahren von 1930-1933 gab es zeimlich viele Unstimmigkeiten in der Regierung.
In diesen Jahren arbeitete der damalige Reichspräsident "Paul von Hindenburg" recht eng mit den jeweiligen Reichskanzlern zusammen.
Das heißt:
Ohne Zustimmung des Parlamentes (Reichstag) nur mit Einwilligung des Reichspräsidenten konnte der Reichsanzler Gesetze per Notverordnung (Artikel 48) erlassen.
Wenn die Notverordnungen vom Parlament zurückgewiesen wurden, dann konnte der Kanzler (eigentlich der Reichspräsident) Gebrauch von Artikel 25 machen und das Parlament auflösen (--> Neuwahlen).
Artikel 48:
Der Reichspräsident kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung [...] erforderlichen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. [...Davon] hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
Artikel 25:
Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass.
Das ist eben das, was hinter dem Wort "Präsidialkabinett" steckt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Jables007
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