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Bundeskartellamt: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:31 Di 05.09.2006
Autor: Fillimaus

Aufgabe
Beurteilen Sie inwieweit das Bundeskartellamt den Wettbewerb garantieren kann!
Wie garantiert das Bundeskartellamt den Wettbewerb? Und warum?
Kann es den Wettbewerb immer garantieren? Wenn nicht, warum?

Könnt ihr mir bitte bei der Beantwortung der Frage helfen?

Mein Versuch der Beantwortung der Frage:
Das Bundeskartellamt garantiert den Wettbewerb in dem es vor einer Fusion prüft, ob eine marktbeherrschende Stellung der Unternehmen besteht oder ob das verstärkt wird. Wenn das der Fall ist, wird die Fusion nicht gestattet.
Auch sichert es den Wettbewerb indem es heimliche Kartelle aufgedeckt und sanktioniert.
Auch garantiert  das Bundeskartellamt den Wettbewerb indem er Unternehmen  beobachtet, dass sie keinen Missbrauch machen. Sie müssen eingreifen, wenn Unternehmen günstige Bedingungen bei Lieferanten durchsetzten wollen.

Stimmt das so in etwa?
Aber zu der Frage, ob das Bundeskartellamt immer den Wettbewerb garantieren kann, weiß ich keine Antwort.

Bitte helt mir!
mit freundlichen Gruß
Fillimaus

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.


        
Bezug
Bundeskartellamt: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:06 Sa 31.03.2007
Autor: Analytiker

Hi Fillimaus,

du hast die Antwort dir doch eigentlich schon erarbeitet! Das Bundeskartellamt gearantiert den Wettbewerb am Markt einr Volkswirtschaft insofern, in dem sie die Kartellbildung "steuert/kontrolliert"verhindert". Dieses setzt doch erst einen "vollkomerenden Markt" voraus. Mit den Maßnahme des Kartellamtes (die du schon genannt hast), hält das Amt den Wettbewerb am laufen und lässt langfristig keine "nicht-bilaterale" Monopolmarktstellungen einzelner zu.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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