matheraum.de
Raum für Mathematik
Offene Informations- und Nachhilfegemeinschaft

Für Schüler, Studenten, Lehrer, Mathematik-Interessierte.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Schulmathe
  Status Primarstufe
  Status Mathe Klassen 5-7
  Status Mathe Klassen 8-10
  Status Oberstufenmathe
    Status Schul-Analysis
    Status Lin. Algebra/Vektor
    Status Stochastik
    Status Abivorbereitung
  Status Mathe-Wettbewerbe
    Status Bundeswettb. Mathe
    Status Deutsche MO
    Status Internationale MO
    Status MO andere Länder
    Status Känguru
  Status Sonstiges

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
StartseiteMatheForenSonstigesBildungsgesetz
Foren für weitere Schulfächer findest Du auf www.vorhilfe.de z.B. Deutsch • Englisch • Französisch • Latein • Spanisch • Russisch • Griechisch
Forum "Sonstiges" - Bildungsgesetz
Bildungsgesetz < Sonstiges < Schule < Mathe < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Sonstiges"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Bildungsgesetz: Definition
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:44 Do 22.11.2007
Autor: mcrib

Aufgabe
nenne eine definition für ein explizites und rekursives bildungsgesetz!
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

also irgendwie kann ich mir da keine richtige definition herleiten. weiß nur  mit expliziten bildungsgesetzen kann man zahlen bestimmen ohne den vorgänger zu kennen. beim rekursiven ziehe ich den vorgänger in betrachtung.

da fällt mir noch ne frage ein wie heißt das überhautp was ich mit einem expliziten oder rekursiven gesetz ausrechne?
z.b mit A(1-n)+n² was bedeutet das in worten?

mfg

thx

        
Bezug
Bildungsgesetz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:50 Do 22.11.2007
Autor: informix

Hallo mcrib und [willkommenmr],

> nenne eine definition für ein explizites und rekursives
> bildungsgesetz!

Du fragst relativ unspezifisch - in welchen Zusammenhang gehört denn deine Frage?

>  also irgendwie kann ich mir da keine richtige definition
> herleiten. weiß nur  mit expliziten bildungsgesetzen kann
> man zahlen bestimmen ohne den vorgänger zu kennen. beim
> rekursiven ziehe ich den vorgänger in betrachtung.
>

Offenbar denkst du an Zahlenfolgen und deren Bildungsgesetz.
Und in diesen Bezug passt deine Erklärung schon sehr gut hinein.

> da fällt mir noch ne frage ein wie heißt das überhautp was
> ich mit einem expliziten oder rekursiven gesetz ausrechne?
>  z.b mit A(1-n)+n² was bedeutet das in worten?
>

das bedeutet rein gar nichts, weil du keine Gleichung angegeben hast.
Außerdem gilt in der Regel bei Folgen: [mm] n\in [/mm] N ; aber dann ist A(1-n) nicht definiert.


Gruß informix

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Sonstiges"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.schulmatheforum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]