Anwendung von § 1004, 823 < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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§ 1004 I 2, 823I gilt ja, wenn man einen Anspruch über die Rechte von 1004 geltend machen will, wenn ein Rechtsgut von 823 BGB betroffen ist. Sind damit nur die geschriebenen Rechte oder auch das "sonstige Recht" in 823 gemeint?
Dankeschön!
Grüßchen Chris...
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hi chris,
> Sind damit nur die geschriebenen
> Rechte oder auch das "sonstige Recht" in 823 gemeint?
ich lese das auch so, das die "sonstigen Rechte" gemeint sind.
Liebe Grüße
Analytiker
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