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Altersvorsorge: Rente
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:45 Fr 03.07.2009
Autor: Pelz

Hallo...

ich hätte da mal ein neues Anliegen... bin mir nicht sicher ob meine Frage in dem richtigen Thema drin ist...

und zwar lautet meine Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer umlagefinanzierten und einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Dazu bräuchte ich noch eine einfach verständliche Begriffsdefinition ... was die beiden begriffe bedeuten... habe mich schon selber schlau gemacht.. aber nur etwas in dem komplizierten fachdeutsch gefunden wo eh keiner versteht... hoffe ihr könnt mir bei meinen 2 anliegen weiterhelfen...

danke schon mal im voraus...

lg tine :)

        
Bezug
Altersvorsorge: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:21 Sa 04.07.2009
Autor: Josef


>  
> ich hätte da mal ein neues Anliegen... bin mir nicht
> sicher ob meine Frage in dem richtigen Thema drin ist...
>  
> und zwar lautet meine Frage:
>  
> Was ist der Unterschied zwischen einer umlagefinanzierten
> und einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.
>  
> Dazu bräuchte ich noch eine einfach verständliche
> Begriffsdefinition ... was die beiden begriffe bedeuten...
> habe mich schon selber schlau gemacht.. aber nur etwas in
> dem komplizierten fachdeutsch gefunden wo eh keiner
> versteht... hoffe ihr könnt mir bei meinen 2 anliegen
> weiterhelfen...
>  

Hallo tine,



"Zudem hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass bei den aus den gesetzlichen Rentenversicherungen im sog. Umlageverfahren gezahlten Renten – anders als beim Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die geleisteten Beiträge in einem Kapitalstock ertragbringend angelegt werden – „keine nennenswerten Zinserträge der geleisteten Beiträge entstehen”.


Von § 3 Nr. 63 EStG werden nur solche Beiträge des Arbeitgebers zugunsten betrieblicher Altersversorgung begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für Umlagen, die vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung entrichtet werden, kommt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG dagegen nicht in Betracht."



Umlageverfahren
Das Umlageverfahren ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Die einbezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen heranzogen. In einem geringen Umfang können auch Rücklagen, wie zum Beispiel die Schwankungsreserve, gebildet werden. Im Umlageverfahren wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen gegenüber den Ausgaben über einen langen Zeitraum konstant bleiben.

Das Umlageverfahren findet bei der Rentenversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung, der Arbeitslosen- und der Unfall- sowie bei der Pflegeversicherung Anwendung.


Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialleistungen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden für jeden Versicherungsnehmer die später fälligen Leistungen vom Versicherungsunternehmen durch die Bildung von Rücklagen angespart. Diese Rücklagen werden aus den Beiträgen der Versicherten und den darauf entfallenden Zinsen gebildet.

Jede Generation bringt die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst auf. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche sind durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.


[]Quelle


Viele Grüße
Josef



Bezug
                
Bezug
Altersvorsorge: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:29 Sa 04.07.2009
Autor: Pelz

Ok... habe ich das richtig verstanden... dass das kapitaldeckungsverfahren...eig wie privates sparen ist...man zahlt oder legt jedem monat geld weg..für sich- privat??

und bei dem umlageverfahren.. zahlt man einen bestimmten betrag ein..egal wie hoch.. aber man bekommt nur einen bestimmten beitrag i-wann ausbezahlt..egal wie viel man einbezahlt hat...und das gilt für die allgemeinhet??

Bezug
                        
Bezug
Altersvorsorge: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:50 Sa 04.07.2009
Autor: Josef


> Ok... habe ich das richtig verstanden... dass das
> kapitaldeckungsverfahren...eig wie privates sparen
> ist...man zahlt oder legt jedem monat geld weg..für sich-
> privat??
>  
> und bei dem umlageverfahren.. zahlt man einen bestimmten
> betrag ein..egal wie hoch.. aber man bekommt nur einen
> bestimmten beitrag i-wann ausbezahlt..egal wie viel man
> einbezahlt hat...und das gilt für die allgemeinhet??


im Groben gesagt, ja.



Hallo Pelz,

Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparende die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient.

m Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren wird beim Umlageverfahren kein Deckungskapital gebildet, sondern die eingezahlten Versicherungsbeiträge werden sofort wieder an die Leistungsbezieher ausgegeben.


[]Quelle




Kapitaldeckungsverfahren:

Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung sorgt hierbei jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst.


Umlageverfahren



Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist dadurch nicht möglich.

[]Quelle



Viele Grüße
Josef


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