Ablauf Speditionsvertrag < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:28 So 19.06.2016 | Autor: | betina |
Aufgabe | Erkläre den Ablauf eines Speditionsvertrages! |
Hallo,
ich verstehe leider den Ablauf eines Speditionsvertrages nicht. Vorallendingen habe ich Probleme bei den Teilnehmern der Verträge, wer wer ist, Probleme. Ich verstehe einfach die Zusammenhänge der einzelnen Personen nicht.
Speditionsvertrag --> Verkäufer/Versender und Spediteur.
Der Spediteur ist ja nur für die Organisation der Güterbeförderung verantwortlich. Aber wer ist hier mit Verkäufer/Versender gemeint?!
Frachtvertrag --> Spediteur und Frachtführer
Hier hat doch der Spediteur den Frachtführer für die Warenlieferung beauftragt. Der Spediteur liefert ja nicht selber aus.
Kaufvertrag --> Verkäufer/Versender und Warenempfänger/Käufer
Hier blicke ich gar nicht mehr durch! Auch hier wieder der Fall mit Verkäufer/Versender ... Ist der Warenempfänger/Käufer die Firma, die die Waren bestellt hat?!
Und dann ist dann noch ein Pfeil von "Warenempfänger/Käufer" zum Frachtführer aufgezeichnet.
Hier hört's dann komplett auf!
Kann mich da jemand bitte aufklären, wie da die Zusammenhänge sind?
Mit Google konnte ich nichts anfangen...
Vielen Dank vorab!
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:20 So 19.06.2016 | Autor: | Josef |
Hallo benina,
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> Speditionsvertrag --> Verkäufer/Versender und Spediteur.
> Der Spediteur ist ja nur für die Organisation der
> Güterbeförderung verantwortlich. Aber wer ist hier mit
> Verkäufer/Versender gemeint?!
Der Spediteur wird erst auf Grund eines mit einem Versender (Kunde oder Auftraggeber des Spediteurs) abgeschlossenen Speditionsvertrages tätig.
>
> Frachtvertrag --> Spediteur und Frachtführer
> Hier hat doch der Spediteur den Frachtführer für die
> Warenlieferung beauftragt. Der Spediteur liefert ja nicht
> selber aus.
Der Versender hat in der Regel mit dem Empfänger (oder dessen Auftraggeber) einen Kaufvertrag geschlossen. Damit die verkaufte Ware - als Sendung verpackt - zum Empfänger gelangt, schließt der Verkäufer mit dem Spediteur einen Speditionsvertrag, der Spediteur mit dem Frachtführer oder Verfrachter einen Frachtvertrag.
>
> Kaufvertrag --> Verkäufer/Versender und
> Warenempfänger/Käufer
> Hier blicke ich gar nicht mehr durch! Auch hier wieder der
> Fall mit Verkäufer/Versender ... Ist der
> Warenempfänger/Käufer die Firma, die die Waren bestellt
> hat?!
>
> Und dann ist dann noch ein Pfeil von
> "Warenempfänger/Käufer" zum Frachtführer aufgezeichnet.
Der Auftraggeber des Spediteurs ist im Regelfall der Eigentümer der Ware. Er hat die volle Rechtsherrschaft über die Ware. Als Verkäufer verpflichtet er sich dem Käufer gegenüber im Kaufvertrag zur Eigentumsübertragung der Ware gegen Entgelt. Zur Überwindung der Entfernung schließt der Verkäufer den Speditionsvertrag mit seinem Spediteur. als Besitzer der Sendung besorgt der Spediteur die Güterbeförderung durch Abschluss eines Frachtvertrages mit einen geeigneten Frachtführer oder Verfrachter. Er übergibt die Sendung. Mit der Annahme wird der Frachtführer oder Verfrachter Besitzer der Sendung. Nach Transportabschluss ist dieser zur Übergabe an den Empfänger verpflichtet. Mit erfolgter Übergabe an den Empfänger wird der Käufer Besitzer und damit Eigentümer der Ware (nach Zahlung).
Quelle
Viele Grüße
Josef
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