§651 Werklieferungsvertrag < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:30 So 22.03.2015 | Autor: | siggi571 |
Auch hier noch eine kurze Frage:
Sind bei diesem Paragraph alle Artikel gemeint, dich ich zwar speziell für mich herstellen lasse, die aber dann zu mir per Post geschickt werden?
Beispiel: Schrauben
Ich als Firma A Bestelle bei Firma B (Die ausschließlich Schrauben produziert) ganz normale M8 Schrauben.
Wenn ich Sie selbst abhole habe ich einen Werkvertrag geschlossen, lasse ich sie mir schicken ist es ein Werkvertrag, aber mit anwendung der Kaufvertragrechts
Ist das soweit richtig?
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(Antwort) fertig | Datum: | 06:21 Mo 23.03.2015 | Autor: | Josef |
Hallo siggi,
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> Sind bei diesem Paragraph alle Artikel gemeint, dich ich
> zwar speziell für mich herstellen lasse, die aber dann zu
> mir per Post geschickt werden?
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> Beispiel: Schrauben
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> Ich als Firma A Bestelle bei Firma B (Die ausschließlich
> Schrauben produziert) ganz normale M8 Schrauben.
> Wenn ich Sie selbst abhole habe ich einen Werkvertrag
> geschlossen, lasse ich sie mir schicken ist es ein
> Werkvertrag, aber mit anwendung der Kaufvertragrechts
>
> Ist das soweit richtig?
"Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, bei dem der Unternehmer das Werk aus Materialien herzustellen hat, die er selbst beschaffen muss (§ 651 BGB).
Der Werklieferungsvertrag enthält sowohl Elemente des Kaufvertrags als auch des Werkvertrags, so dass je nach Einzelfall die Regelungen aus dem einen bzw. anderen Vertragsrecht Anwendung finden.
Ist Gegenstand des Vertrags ein vertretbarer Gegenstand (z. B. Ware aus einer großen Serienproduktion), so ist das entscheidende Element die Übereignung des Gegenstandes mit der Folge, dass die Regeln des Kaufrechts angewandt werden. Hat der Vertrag demgegenüber die Herstellung einer nicht vertretbaren Sache (z. B. eine Einbauküche wird individuell umgebaut) zum Gegenstand, werden neben den Regeln des Kaufrechts die des Werkvertragrechts angewandt."
Verfasst von:
Charlotte Maus
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Viele Grüße
Josef
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