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Forum "Jura" - §651 Werklieferungsvertrag
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§651 Werklieferungsvertrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:30 So 22.03.2015
Autor: siggi571

Auch hier noch eine kurze Frage:

Sind bei diesem Paragraph alle Artikel gemeint, dich ich zwar speziell für mich herstellen lasse, die aber dann zu mir per Post geschickt werden?

Beispiel: Schrauben

Ich als Firma A Bestelle bei Firma B (Die ausschließlich Schrauben produziert) ganz normale M8 Schrauben.
Wenn ich Sie selbst abhole habe ich einen Werkvertrag geschlossen, lasse ich sie mir schicken ist es ein Werkvertrag, aber mit anwendung der Kaufvertragrechts

Ist das soweit richtig?

        
Bezug
§651 Werklieferungsvertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 06:21 Mo 23.03.2015
Autor: Josef

Hallo siggi,


>  
> Sind bei diesem Paragraph alle Artikel gemeint, dich ich
> zwar speziell für mich herstellen lasse, die aber dann zu
> mir per Post geschickt werden?
>  
> Beispiel: Schrauben
>  
> Ich als Firma A Bestelle bei Firma B (Die ausschließlich
> Schrauben produziert) ganz normale M8 Schrauben.
>  Wenn ich Sie selbst abhole habe ich einen Werkvertrag
> geschlossen, lasse ich sie mir schicken ist es ein
> Werkvertrag, aber mit anwendung der Kaufvertragrechts
>  
> Ist das soweit richtig?


"Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, bei dem der Unternehmer das Werk aus Materialien herzustellen hat, die er selbst beschaffen muss (§ 651 BGB).

Der Werklieferungsvertrag enthält sowohl Elemente des Kaufvertrags als auch des Werkvertrags, so dass je nach Einzelfall die Regelungen aus dem einen bzw. anderen Vertragsrecht Anwendung finden.

Ist Gegenstand des Vertrags ein vertretbarer Gegenstand (z. B. Ware aus einer großen Serienproduktion), so ist das entscheidende Element die Übereignung des Gegenstandes mit der Folge, dass die Regeln des Kaufrechts angewandt werden. Hat der Vertrag demgegenüber die Herstellung einer nicht vertretbaren Sache (z. B. eine Einbauküche wird individuell umgebaut) zum Gegenstand, werden neben den Regeln des Kaufrechts die des Werkvertragrechts angewandt."


Verfasst von:
Charlotte Maus

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Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
§651 Werklieferungsvertrag: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:04 Mo 23.03.2015
Autor: Josef

Hallo,

"Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag:

Der Unterschied zwischen beiden Vertragsarten liegt im Wesentlichen darin, dass bei einem Werkvertrag der Unternehmer fremde Gegenstände verarbeitet, während er bei einem Werklieferungsvertrag die zur Verarbeitung erforderlichen Materialien auch liefert.

Wesentlich für beide Arten von Werkverträgen ist, dass nach Beendigung der Arbeit der Auftragnehmer das Werk (bei einem Werklieferungsvertrag auch den Werkstoff) dem Auftraggeber zu übereignen hat. Bei einem reinen Werkvertrag finden die Regelungen über den Kauf aus dem BGB Anwendung."

[]Quelle



Siehe auch []unter Werklieferungsvertrag


Viele Grüße
Josef

Bezug
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